Coworking Flex Geschäftsbedingungen und Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

Heimathafen GmbH

Gerichtsstraße 2

65185 Wiesbaden

§ 1 Allgemeines

(1.1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der heimathafen GmbH & Co. KG, nachfolgend heimathafen Wiesbaden, die diese gegenüber ihren Nutzern / Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch den heimathafen Wiesbaden keine Geltung.

(1.2) Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden, als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Leistungsbeschreibung Coworking

(2.1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen des heimathafen Wiesbaden ist die Bereitstellung von möblierten Büroarbeitsplätzen sowie folgender Dienstleistungen:

• Büroarbeitsplätze, ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Lampe, Strom, WLAN. Im Tarif „Fest“ schließt die Ausstattung auch einen abschließbaren Rollcontainer oder ähnliches mit ein.

• Internetzugang (wird in Form von WLAN bereitgestellt)

• Nutzung von Büro-Infrastruktur wie Drucker, Scanner, Kopiergerät inkl. Verbrauchsmaterial (fair use)

• Bereitstellung von Besprechungsräumen

• Bereitstellung von Geschäftsadressen sowie einem zentralen Postein- und Ausgang

(2.2) Folgende Tarife werden zur Zeit angeboten:

• flexible Coworking-Tarife: Tagesticket, 10er Tagesticket und Flexibles Monatsticket

• feste Coworking-Tarife: Festes Monatsticket.

Art und Umfang der Dienstleistung richten sich nach dem jeweils gewählten Tarif des Vertragspartners, welcher im Nutzungsvertrag vereinbart wird. Je nach gewählter Vertragsart/Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt (siehe §2 Absatz 5).

(2.3) Flexible Coworking Tarife

2.3.1 Nutzungsberechtigung

• Tagesticket: 1 Tag Nutzungsberechtigung an nach Verfügbarkeit frei wählbaren Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung im Rahmen der jeweils aktuellen Öffnungszeiten.

• 10er Tagesticket: 10 Tage Nutzungsberechtigung an nach Verfügbarkeit frei wählbaren Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung im Rahmen der jeweils aktuellen Öffnungszeiten.

• Flexibles Monatsticket: Ganzmonatige Nutzungsberechtigung an nach Verfügbarkeit frei wählbaren Arbeitsplätzen inklusive unbegrenzter Internetnutzung im Rahmen der jeweils aktuellen Öffnungszeiten. Das Flexible Monatsticket verlängert sich automatisch monatsweise. Die Kündigung ist jeweils zum Monatsende möglich.

Die Arbeitsplätze in den flexiblen Coworking-Tarifen sind am Ende jeden Nutzungstages, spätestens jedoch am Ende der jeweiligen täglichen Öffnungszeit komplett geräumt zu übergeben.

2.3.2 Zugangsbedingungen

In den meisten Fällen ist die Nutzung der flexiblen Coworking-Arbeitsplätze im heimathafen Wiesbaden während der gesamten Öffnungszeiten des Cafés möglich. Diese sind z.Zt. von Montag bis Freitag von 09:00 bis 20:00 Uhr und Samstags von 10:00-20:00 Uhr. Meist ist die Nutzung bereits je eine Stunde vor und nach der offiziellen Öffnungszeit des Cafés möglich. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung auf die kein Rechtsanspruch besteht. Garantiert wird der Zugang von Montags bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr.

(2.4) Feste Coworking- Tarife

2.4.1 Nutzungsberechtigung

Der Tarif „Festes Monatsticket“ berechtigt zur ganzmonatigen Nutzung eines fest zugewiesenen Arbeitsplatzes inklusive unbegrenzter Internetnutzung (W-Lan). Zusätzlich gehören zum Leistungsumfang: Geschäftsadresse mit Postniederlegung am Arbeitsplatz und zentralem Postausgang, Nutzung der Drucker, Scanner, Kopier inkl. Material (fair use), Meetingraum (fair use – Orientierungswert: 8 Stunden pro Monat), Rollcontainer/Sideboard oder ähnliches (abschließbar). Nach Absprache und mit Einverständnis von heimathafen Wiesbaden kann technische Peripherie in den Räumen aufgestellt werden.

Optional kann die ganzmonatige Nutzungsberechtigung eines VoIP Telefons hinzugebucht werden. Hardware und Einrichtung übernimmt heimathafen Wiesbaden. Der Nutzer muss den SIP-Account bereitstellen.

2.4.2 Zugangsbedingungen

Nutzer des Tarifs „Festes Monatsticket“ mit eigenem Schlüssel haben zu jeder Tages- und Nachtzeit an 7 Tagen in der Woche Zugang zu ihrem Arbeitsplatz. Bei Buchung wir dem Nutzer sodann ein Schlüssel zu den Räumlichkeiten übergeben. Der Schlüssel ist vom Mieter/Mieterin angemessen gegen Verlust und Diebstahl zu versichern. Der Verlust des Schlüssels ist dem heimathafen Wiesbaden unverzüglich mitzuteilen. Durch den Verlust des Schlüssels entstehende Schäden hat der Nutzer dem heimathafen Wiesbaden zu ersetzten. Eine Beschränkung auf Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz wird ausdrücklich widersprochen.

(2.5) Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

(2.6) Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den im Vertrag bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des heimathafen Wiesbaden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den heimathafen Wiesbaden zur fristlosen Kündigung des Vertrages.

(2.7.) Dauer des Vertrages und Beendigung

(2.7.1) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Falle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Textform.

(2.7.2) heimathafen Wiesbaden kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde mit der Nutzungsgebühr in Höhe von insgesamt zwei Monatsbeiträgen in Verzug gerät oder trotz Mahnung unregelmäßige oder unvollständige Zahlungen leistet. Ferner liegt ein Kündigungsgrund vor, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Nutzer wegfällt (bsp: Beendigung des Hauptmietverhältnisses, Nutzungsuntersagung u.a.)

§3 Geschäftsadresse / Leihbriefkasten

(3.1) Allgemeines

heimathafen Wiesbaden stellt auf Wunsch einen eigenen Briefkasten in den Räumen des heimathafen Wiesbaden auch ohne die Nutzung der übrigen Angebote zur Verfügung.

(3.2) Adresse

Hierbei steht dem Nutzer die Adresse „Karlstraße 22, 65185 Wiesbaden“ zur Verfügung. heimathafen Wiesbaden nimmt die Post entgegen und verwahrt diese für den Nutzer in einem eigenen, Dritten nicht zugänglichen Postfach/Briefkasten auf. Die Geschäftsadresse kann der Servicenehmer für die Dauer des Vertrages in seinen Unterlagen verwenden.

(3.3) Zugang

Der Zugang zum Postfach/Briefkasten ist jeweils zu den aktuellen Öffnungszeiten des heimathafen Wiesbaden möglich. Optional kann ein Nachsendeservice nach der jeweils gültigen Preisliste hinzugebucht werden.

(3.4) Dauer, Kündigung

Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Monate. heimathafen Wiesbaden kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Nutzer für einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen mit der Miete im Rückstand ist.

(3.5) Abwicklung

Bei Beendigung der Briefkastennutzung ist der Nutzer verpflichtet für eine ordnungsgemäße Nachsendung der Postsendungen zu sorgen. Bei Missachtung behält sich heimathafen Wiesbaden vor, die Post zurückgehen zu lassen oder ein entsprechendes Entgelt zu verlangen. Die Höhe des Entgeltes übersteigt den monatlichen Preis für die Nutzung der Geschäftsadresse/des Postservice nicht.

§ 4 Leistungsbeschreibung Raummiete

(4.1) Konferenzraum, Meetingraum

heimathafen Wiesbaden überlässt dem Nutzer den jeweiligen Raum stundenweise nach Verfügbarkeit. Das Catering ist ausschließlich über den heimathafen Wiesbaden zu beziehen. Die Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die Abrechnung erfolgt nach angebrochener voller Stunde, mindestens jedoch so wie gebucht.

Bei nicht fristgemäßer Räumung des jeweiligen Raumes, wird entsprechend der Preisliste die über die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer hinausgehende Zeit stundenweise nachberechnet.

(4.2) Stornokosten

Die Stornierung einer Reservierung für einen der Räume (Meetingraum, Konferenzraum, Eventraum "Karl", Event Location Café) richtet sich nach folgender Stornokosten-Staffelung. Mietzins bezeichnet das Entgelt für die Überlassung der jeweiligen Räumlichkeit und die Kosten für vom Nutzer gebuchte Catering und Ausstattung.

4.2.1) Konferenzraum, Eventraum „Karl“

Bei Stornierung nach Buchung betragen die Stornokosten 25% des Mietzinses. Bei Stornierung innerhalb von 7 bis 1 Tag(en) vor dem gebuchten Termin betragen die Stornokosten 50% des Mietzinses. Bei Stornierung innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem gebuchten Termin oder bei Nichterscheinen beträgt die Stornogebühr 100% des Mietzinses.

4.2.2) Meetingraum

Die Stornierung ist bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin kostenlos möglich. Bei Stornierung innerhalb von 7 bis 1 Tag(en) vor dem gebuchten Termin betragen die Stornokosten 50% des Mietzinses. Bei Stornierung innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem gebuchten Termin oder bei Nichterscheinen beträgt die Stornogebühr 100% des Mietzinses.

4.2.3) Event Location Café

Bei Stornierung nach Buchung betragen die Stornokosten 10% des Mietzinses. Bei Stornierung zwischen 8 Wochen und 8 Tagen vor dem gebuchten Termin betragen die Stornokosten 25%, bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen bis zwei Kalendertage vor dem gebuchten Termin betragen die Stornokosten 50% des Mietzinses. Bei einer Stornierung ab dem Kalendertag vor dem gebuchten Termin oder bei Nichterscheinen beträgt die Stornogebühr 100% des Mietzinses.

§ 5 Vertragsschluss

(5.1) Der Vertragsschluss erfolgt formfrei bei Nutzung von Meetingräumen sowie Tages- und 10er-Ticket-Coworking-Angeboten, ansonsten mindestens in Textform.

(5.2) Durch den Vertragsabschluss, spätestens jedoch bei Nutzungsbeginn, akzeptiert der Kunde die Geschäftsbedingungen des heimathafens Wiesbaden.

(5.3) Mit dem Vertragsabschluss sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und 
wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten 
unverzüglich anzuzeigen.

(5.4) Der Vertragsbeginn ist nicht an den Beginn eines Monats gebunden. Beginnt die Laufzeit nicht an einem Monatsersten, so wird der erste Monat anteilig nach Tagen berechnet, die Folgemonate werden dann nach dem Kalender berechnet.

§ 6 Tarife und Zahlungsbedingungen, Kaution

(6.1) Alle Preise sind – sofern nicht anders ausgewiesen - Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife/Preise des heimathafen Wiesbaden.

(6.2) Eine laufende Nutzungsgebühr ist im Voraus am dritten Werktag eines jeden Monats fällig und wird per Lastschriftmandat eingezogen.

(6.3) Schuldhafter Zahlungsverzug berechtigt den heimathafen Wiesbaden dazu, den Zugang zum heimathafen Wiesbaden bis zur vollständigen Zahlung des Rückstandes zu verweigern und das Vertragsverhältnis gemäß diesen Geschäftsbedingungen außerordentlich zu kündigen.

§ 7 Datenschutz

(7.1) Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).

(7.2) Der heimathafen Wiesbaden wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

(7.3) Personenbezogene Daten sind Informationen, mit deren Hilfe eine Person bestimmbar ist, also Angaben, die zurück zu einer Person verfolgt werden können. Dazu gehören der Name, die Emailadresse oder die Telefonnummer.

Personenbezogene Daten werden vom heimathafen Wiesbaden nur dann erhoben, genutzt und weiter gegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Nutzer in die Datenerhebung einwilligen. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch den heimathafen Wiesbaden sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.

(7.4) der heimathafen Wiesbaden gibt dem Nutzer jederzeit, unverzüglich und unentgeltlich Auskunft über zu seiner Person gespeicherten Daten, auch elektronisch.

(7.5) Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der heimathafen Wiesbaden verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten. Ausgenommen von diesem Widerruf bleiben Daten, deren Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, außerdem Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses mit heimathafen Wiesbaden erforderlich sind oder für Zwecke der Abrechnung gespeichert werden müssen.

§ 8 Vertragsdurchführung

(8.1) Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.

(8.2) heimathafen Wiesbaden darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schaden erforderlich sind, nach angemessener Fristsetzung in Absprache mit dem Nutzer vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Nutzers und keiner Fristsetzung. Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu raumen. Sämtliche hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden etc.). Eine Minderung des Nutzungsentgelts wegen Beeinträchtigungen aufgrund von erforderlichen Arbeiten ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen wird.

(8.3) heimathafen Wiesbaden stellt den Nutzern die technische Gegenstande (Flatscreens, Projektoren) und sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Verursacher berechnet.

§ 9 Nutzungsverhalten im Internet

(9.1) Der Nutzer verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die deutschen Gesetze auch im Datenverkehr über die vom heimathafen Wiesbaden zur Verfügung gestellte Infrastruktur einzuhalten und Gesetzesverstöße an heimathafen Wiesbaden zu melden. Der Nutzer allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.

(9.2) Der Nutzer unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Nachteil bei heimathafen Wiesbaden führt, hat der Nutzer, den entstehenden Schaden, materiell und immateriell zu ersetzen.

§ 10 Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung

(10.1) Die Nutzung der vom heimathafen Wiesbaden angebotenen Dienste für jedweden ungesetzlichen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.

(10.2) Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der vom heimathafen Wiesbaden bereitgestellten Infrastruktur (wie Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder zu Störungen selbiger für andere Nutzer verursachen.

(10.3) Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden.

(10.4) Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur des heimathafen Wiesbaden für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird: a. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-EMail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich); b. Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb des Coworking Space; c. Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von heimathafen Wiesbaden bereitgestellte Infrastruktur; d. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn der Nutzer ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung; e. Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten; f. illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten; g. Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur des heimathafen Wiesbaden; h. unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung; i. Angabe von falschen Identitätsdaten.

§ 11 Haftung

(11.1) Der Nutzer von Coworking-Tarifen hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Minderungsansprüche gemäß §§ 536, 536 a BGB. Ansprüche bestehen insoweit nicht. Der Kunde erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.

(11.2) In allen Fällen, in denen heimathafen Wiesbaden im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet der heimathafen Wiesbaden nur, soweit ihm Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, dem heimathafen Wiesbaden fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(11.3) Der heimathafen Wiesbaden übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zum heimathafen Wiesbaden unterbleiben. Für den Fall, dass der heimathafen Wiesbaden von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, behält sich heimathafen Wiesbaden ausdrücklich ein fristloses Sonderkündigungsrecht vor. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde den heimathafen Wiesbaden von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt dem heimathafen Wiesbaden die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass der heimathafen Wiesbaden von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.

§ 12 Versicherung

(12.1) Der heimathafen Wiesbaden ist in seiner Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht zudem eine Versicherung gegen Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruchdiebstahl sowie Raub. Darüber hinaus besteht jedoch kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.

§ 13 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

(13.1) Der Nutzer hat alle Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigen Zustand an den heimathafen Wiesbaden zurück zu geben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind heimathafen Wiesbaden vollumfänglich vom Nutzer zu ersetzen. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann heimathafen Wiesbaden die Arbeitsplätze räumen und reinigen. Zurückgelassene Gegenstande kann heimathafen Wiesbaden auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden.

(13.2) Der Nutzer hat sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften Schlüssel, an heimathafen Wiesbaden zurückzugeben.

(13.3) Gibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er für alle Schäden, die durch die Verspätete Rückgabe bedingt sind. Dies gilt auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.

§ 14 Schlussbestimmungen, Schriftformklausel, Salvatorische Klausel

(14.1) Erweisen sich einzelne Bestimmungen des Vertrags als unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(14.2) Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Ansprüchen der Gesellschafter und der Nutzer sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages am Meisten entsprechen würde.

(14.3) Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformklausel.

(14.4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(14.5) Der Gerichtsstand ist Wiesbaden.

(14.6) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die Heimathafen Wiesbaden diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

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